
Der Bundestag hat im Jahressteuergesetz Vereinfachungen für Besitzer und künftige Besitzer von Photovoltaik-Anlagen festgelegt. Betreiber kleinerer Anlagen werden künftig von der Einkommenssteuer befreit. Darüber hinaus gilt für Endkunden seit Jahresanfang eine Mehrwertsteuer von 0% auf den Kauf von Photovoltaik-Anlagen.
Mit den neuen Regelungen wird die Steuerbürokratie bei kleineren PV-Anlagen weitestgehend abgeschafft. Zudem profitieren Endanwender von einem 0%-Steuersatz. Wir haben die wichtigsten Regelungen kurz für Sie zusammengefasst:
Für konkretere, detaillierte Informationen zum neuen Steuergesetz konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
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