
FAQ
Diese FAQ´s erläutern einige wesentliche Fragen zum Thema E-Rechnung. Mit Zustimmung des Bundesrats vom 22.03.2024 tritt das Wachstumschancengesetz und die damit verbundene E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis
Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen zur elektronischen Rechnung dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen oder individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsberater.
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Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und der CEN-Norm EN 16931 entspricht. Eine PDF-Rechnung gilt demnach nicht als E-Rechnung.
Die Pflicht zum Empfang einer E-Rechnung gilt ab dem 01.01.2025. Für den Versand gelten Übergangsregelungen.
Nach aktuellem Stand sind die Formate
Für den Rechnungsversand gelten folgende Übergangsregelungen:
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Ab dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung beim Empfänger bzw. dessen Provider gespeichert ist und abgerufen werden kann, gilt diese als zugestellt.
Grundsätzlich kann eine fehlerhaft erstellte E-Rechnung nicht einfach verworfen und im Gegenzug eine neue Rechnung übermittelt werden. Eine Korrektur muss immer Bezug auf die ursprüngliche Rechnung nehmen.
Das Wachstumschancengesetz regelt lediglich den Rechnungsaustausch im B2B-Bereich innerhalb Deutschlands. Mit der ViDA-Initiative arbeitet die EU an einem grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten. Die dazugehörige Verordnung ist aktuell noch nicht verabschiedet.
Im Originalbelegverfahren erhalten wir den Originalbeleg vom Vertragslieferanten. Die AKTIVBANK AG ist in der Lage, die zulässigen E-Rechnungsformate zu empfangen und zu verarbeiten. Die Belege werden revisionssicher archiviert und wir erstellen für unsere Anschlusshäuser zusätzlich eine Visualisierung, die abgerufen werden kann. Somit werden alle gesetzlichen Anforderungen zum Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 für Händler erfüllt.
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Freitag 07:00 Uhr – 13:15 Uhr
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Als Großfachhändler steht unser Sortiment allen Elektro-Unternehmen aus Handwerk, Handel und Industrie offen. Gerne eröffnen wir Ihr Kundenkonto in unserem Shop für Gewerbekunden. Unser Shop steht Ihnen bereits kurz nach der Anmeldung für Ihren Einkauf zur Verfügung – auch Abends oder am Wochenende.
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