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05.12.2020
Am 24. November startete die neue Förderung für privat genutzte Ladestationen von Elektroautos. Pro installiertem Ladepunkt gibt es 900 Euro Investitionszuschuss, wenn einige Bedingungen erfüllt werden.
Die erste Zeit gingen die Server bei der KfW in die Knie, so groß war der Ansturm auf die neue Förderung für Ladestationen „im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden“, wie es offiziell heißt. Am 24. November startete die neue Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der KfW. Berichte sprechen von 16.000 Anträgen für über 20.000 Ladestationen innerhalb von 24 Stunden.
Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.
Wenige Voraussetzungen
Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Erste Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um eine Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung handelt. Zweitens muss die Ladestation intelligent steuerbar sein. Und drittens muss der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort, etwa eine Photovoltaik-Anlage, bezogen werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden (www.kfw.de/440-zuschussportal). Maßgeblich für den Vorhabensbeginn ist die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen.
Nähere Informationen zum Förderprodukt einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind abrufbar unter www.kfw.de/440
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