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08.12.2020
Jetzt müssen Lieferanten des Bundes Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format stellen. Jedes dritte Unternehmen erstellt Rechnungen noch überwiegend auf Papier, sagt der Verband Bitkom.
Seit dem 27. November 2020 dürfen Unternehmen Kosten von über 1.000 Euro für Dienstleistungen oder Produkte nur noch digital bei Bundesbehörden geltend machen. Rechnungen in anderen Formaten können laut Gesetz abgelehnt werden. Die E-Rechnung muss dabei in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen.
„Eine lediglich elektronisch versendete Rechnung - beispielsweise eine Rechnung, die als PDF an eine E-Mail angehängt ist - wird nicht als E-Rechnung verstanden“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Verband Bitkom.
Die Einführung der E-Rechnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den grenzüberschreitenden Handel des europäischen Binnenmarktes stärken soll. Der Verband Bitkom erwartet, dass diese Regelung die gesamte Wirtschaft stark anregt, künftig überall auf die elektronische Rechnung zu setzen. Aktuell stellen noch ein Drittel der Unternehmen Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform (33 Prozent).
Um kleine, mittlere und große Organisationen bei der Umstellung auf die E-Rechnung zu unterstützen, hat der Bitkom das Faktenpapier „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht.
Hier geht’s zum Download der Merksätze: www.bitkom.org - 10 Merksaetze für elektronische Rechnungen
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